Geschäftskunden

Unternehmensübertragung

In Zeiten zunehmender Alterung unserer Gesellschaft stehen Unternehmensinhaber oft vor der Frage, wie und von wem das Unternehmen zukünftig geführt werden soll? Ist ein Verkauf beabsichtigt? Erfolgt die Fortführung der Geschäfte durch ein oder mehrere Familienmitglieder? Wird der Geschäftsbetrieb komplett eingestellt? In vielen Fällen ist eine komplexe Unternehmensbewertung erforderlich.

Als Teil dieser Unternehmensbewertung stellen Immobilienwerte große Vermögenspositionen dar, die sachverständig bewertet werden müssen. Ich freue mich auf Ihre Anfrage!



Aktivierung von Bilanzpositionen

Bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Erbbaurechte gelten bilanzrechtlich als Sachanlagen und sind Teil des Anlagevermögens von Unternehmensgesellschaften. Eine Aktivierung als erstmalige Bilanzposition erfolgt in der Regel nach dem Anschaffungskostenprinzip.

Planmäßige Abschreibungen werden auf „abnutzbarem“ Anlagevermögen vorgenommen, sodass der bilanzielle Ausweis von Grundstück und Gebäude getrennt erfolgen muss. Veränderungen an Gebäuden (z.B. Modernisierung, Sanierung) führen zu veränderten Immobilienwerten. Sollte eine Neubewertung Ihres Immobilienvermögens erforderlich sein, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.

 

 

Vermögensfeststellung

Die Gründe für Vermögensfeststellungen sind vielfältig. Seien es anstehende Finanzierungsgespräche mit Kreditinstituten, geplante Vermögens- bzw. Unternehmensaufteilungen, der Verkauf von Gesellschaftsanteilen bzw. ein Gesellschafterwechsel oder die Regelung einer bevorstehenden Unternehmensnachfolge. Die jeweils erforderlichen Immobilienbewertungen sollten Sie von einem qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen ausführen lassen. Sprechen Sie mich gern an.